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1. Inhalt
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Stand 01.06.2007
1. Ein Vertrag ist abgeschlossen, sobald ein Hotelzimmer oder ein Tagungsraum bestellt, zugesagt oder schriftlich bestätigt wird.
2. Die Preise bestimmen sich nach der im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste.
3. Der Vertrag über einen Tagungsraum bezieht sich auf die vorangegangene Korrespondenz.
4. Die Unter- oder Weitervermietung von bestellten Räumlichkeiten bedarf der schriftlichen Genehmigung durch die Geschäftsleitung.
5. Bei Abschluss eines Vertrages verpflichten sich die Vertragspartner für die gesamte Dauer zur Vertragserfüllung.
6. Das KURPARK HOTEL behält sich vor, bei Auslaufen der Optionsbuchung zum genannten Termin die reservierten Hotelzimmer oder Tagungsräume anderweitig zu vergeben.
7. Werden terminierte Vorauszahlungen des Gastes nicht eingehalten, so entbindet dies das Hotel von getroffenen Vereinbarungen.
8. Der Gebrauch der Daten und des Namens KURPARK HOTEL Bad Sooden-Allendorf in jeglicher Form ist ohne vorherige Zustimmung durch die Geschäftsleitung des Hotels strikt untersagt. Bei Missachtung hat das KURPARK HOTEL Bad Sooden-Allendorf das Recht die Veranstaltung abzusagen und auf Zahlung laut Nr. 26 zu bestehen.
9.Besteht für das Hotel begründeter Anlass zur Annahme, das die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses bzw. der Gäste zu gefährden droht, sowie Störungen durch höhere Gewalt oder innere Unruhe, kann die Veranstaltung durch das Hotel abgesagt werden. Ferner werden keine Schadenersatzansprüche gegen das Hotel geltend gemacht.
10. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen sind nur in Absprache mit dem Hotel und bei Bezahlung von Servicekosten/Korkgeld möglich.
11. Präsentationsmaterial oder sonstige Gegenstände dürfen nur mit Zustimmung des KURPARK HOTELS Bad Sooden-Allendorf angebracht werden. Sämtliches Dekorationsmaterial muss den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen.
12. Der Besteller von sämtlichen Räumlichkeiten verpflichtet sich, die von Ihm eingebrachten Sachen auf eigene Kosten zu entfernen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, so trägt er die dem KURPARK HOTEL Bad Sooden-Allendorf anfallenden Entsorgungskosten.
13. Der Vertragspartner haftet für Schäden am Gebäude oder Inventar, die durch Ihn, seine Mitarbeiter oder Gäste verursacht worden sind, in vollem Umfang.
14. Bei Fremdleistungen technischer, dekorativer oder sonstiger Art von Dritten, haftet der Veranstalter für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe dieser Gegenstände. Das KURPARK HOTEL Bad Sooden-Allendorf wird somit von allen Ansprüchen freigestellt.
15. Für eine Veranstaltung notwendige behördliche Erlaubnisse hat sich der Veranstalter rechtzeitig auf eigene Kosten zu beschaffen. Ihm obliegt die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Auflagen und sonstiger Vorschriften. Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben, insbesondere GEMA-Gebühren, Vergnügungssteuer usw., hat er unmittelbar an den Gläubiger zu entrichten.
16. Dem Vertragspartner stehen die gebuchten Räumlichkeiten nur zu den vereinbarten Zeiten zur Verfügung, die darüber hinausgehende Nutzung bedarf der vorherigen Absprache mit dem Hotel.
17. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Sie müssen am Abreisetag spätestens um 10.30 Uhr geräumt sein. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne daß der Gast hieraus einen Anspruch herleiten kann.
18. Bei einer späteren Anreise als 22.00 Uhr ist mit dem Empfang am Vorabend eine Absprache erforderlich: bei Abreise nach 15.00 Uhr wird der halbe, bei Abreise nach 18.00 Uhr wird der volle Zimmerpreis berechnet.
19. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten. Sollten diese in der Auftragsbestätigung zugesagt, aber nicht verfügbar sein, ist das Hotel verpflichtet, sich um gleichwertigen Ersatz im Haus oder in anderen Objekten zu bemühen.
20. Einzelreisende haben die Rechnung sofort vor Ort zu begleichen. Alle anderen Gastkonten sind laut Vereinbarung zahlbar.
21. Das KURPARK HOTEL Bad Sooden-Allendorf akzeptiert folgende Kreditkarten: EC-Cash, Visa, Master Card und American Express. Im Einzelfalle ist das Hotel berechtigt Devisen, Schecks und Kreditkarten zurückzuweisen. Auf Auslagen und Fremdleistungen wird bei Begleichung durch Kreditkarten ein Provisionsausgleich von 10% erhoben.
22. Liegen zwischen Vertragsabschluss und Leistungsbereitstellung mehr als 180 Tage, hat das KURPARK HOTEL Bad Sooden-Allendorf das Recht Preisänderungen ohne vorherige Ankündigungen vorzunehmen.
23. Alle Preise verstehen sich in der zurzeit gültigen Währung, einschließlich Bedienungsgeld und der zurzeit gültigen Mehrwertsteuer. Nicht in Anspruch genommene Leistungen aus Pauschalbuchungen werden nicht rückerstattet.
24. Stornierungen werden wie folgt berechnet:
a) Individualgäste können bis 3 Tage vor Reiseantritt gebührenfrei stornieren. Im Anschluss daran berechnen wir: bis 2 Tage vor Reiseantritt 60%, bis 1 Tag vor Reiseantritt 70% und am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 80% des Reisepreises.
b) Einzelreservierungen über Veranstalter können bis zum 15. Tag vor Reiseantritt gebührenfrei storniert werden. Im Anschluss daran berechnen wir ab dem 14. Tag vor Reiseantritt 20%, ab dem 7. Tag vor Reiseantritt 50%, ab dem 2. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 80% des Reisepreises.
c) Gruppenreisen können bis 12 Wochen vor Reiseantritt gebührenfrei storniert werden. Im Anschluss daran berechnen wir ab der 12.Woche vor Reiseantritt 10%, ab der 8.Woche vor Reiseantritt 20%, ab der 6.Woche vor Reiseantritt 30%, ab der 2.Woche vor Reiseantritt 60%, ab dem 7. Tag vor Reiseantritt bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise 80% des Reisepreises.
25. Bei Gruppenbuchungen ist es erforderlich, dass dem Hotel eine Teilnehmerliste der Gruppe 14 Werktage vor Anreise vorliegt.
Mit Aushändigung der Reservierungsbestätigung ist bei Gruppenreisen ab 20 Personen eine Anzahlung von 50% des Reisepreises sofort fällig.
26. Für gebuchte Leistungen bzw. durch einen Hotelaufnahmevertrag angemietete Räume ist das vereinbarte Entgelt auch dann zu zahlen, wenn die Buchung später vom Veranstalter/Gast storniert wird, der Veranstalter/Gast nicht oder später erscheint oder früher abreist (§ 552 BGB abzgl. der ersparten Aufwendungen des Hotels. Die ersparten Aufwendungen betragen 20%, dabei ist es unerheblich ob es sich um Übernachtung/Frühstück, bestellten Speisen und Getränken, oder ein Pauschalangebot handelt. Für die sonstige Leistungserbringung, d.h. gebuchte Leistungen insbesondere Miete (Raum-/Gerätemiete, Bereitstellungskosten etc.), vereinbarte Umsätze von Speisen und Getränken bei einer Veranstaltung etc., bestimmt der Zeitpunkt der Stornierung die Höhe des Anspruchs des Hotels auf eine angemessene Vergütung. Derzeit gilt: Erfolgt die Abbestellung 3 Wochen vor der Veranstaltung: Berechnung der Miete entfällt, vorausgesetzt, das Hotel kann anderweitig vermieten; erfolgt die Abbestellung bis 2 Wochen vor der Veranstaltung: Berechnung der Miete; erfolgt die Abbestellung bis 1 Woche vor der Veranstaltung: Berechnung der Miete und Ersatz von 50 % des entgangenen Umsatzes (z.B. Speisen und Getränke), falls dieser noch nicht konkret festgelegt ist, gilt: Mindest-Menüpreis-Bankett x Personenzahl; erfolgt die Abbestellung ab dem 7. Kalendertag vor der Veranstaltung: Berechnung der Miete und Ersatz von 75 % des entgangenen Umsatzes ( z.B. Speisen und Getränke), falls dieser noch nicht konkret festgelegt ist, gilt: Mindest-Menüpreis-Bankett x Personenzahl. Dem Veranstalter/Gast bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
27. Für die sonstige Leistungserbringung hat der Veranstalter/Gast dem Hotel die Anzahl der Teilnehmer - im Rahmen der tatsächlich vorhandenen Hotelkapazität - frühstmöglich, spätestens 2 Werktage (48 Stunden) vor dem Termin mitzuteilen. Kommen weniger Teilnehmer als vereinbart, hat der Veranstalter/Gast nach der mitgeteilten, zumindest nach der vereinbarten Anzahl Zahlung zu leisten. Kommen mehr Teilnehmer, wird gemäß der tatsächlichen Teilnehmerzahl abgerechnet
28. Störungen an zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden, soweit möglich, sofort beseitigt. Eine Zurückbehaltung oder Minderung von Zahlungen kann jedoch nicht vorgenommen werden. Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, sie sind rechtskräftig festgestellt.
29. Wertgegenstände, Geld und geldwerte Papiere sind im Hotelsafe am Empfang zu deponieren. Werden diese vom Gast in den Räumlichkeiten des Hotels verwahrt, übernimmt das KURPARK HOTEL Bad Sooden-Allendorf keinerlei Haftung.
30. Liegengebliebene Gegenstände werden nur auf Anfrage unfrei nachgesandt. Das Hotel verpflichtet sich zu einer Aufbewahrung von sechs Monaten.
31. Für Gäste bestimmte Nachrichten sowie Post und Warensendungen werden mit Sorgfalt behandelt. Das KURPARK HOTEL Bad Sooden-Allendorf übernimmt die Aufbewahrung. Zustellung und auf Wunsch die unfreie Nachsendung derselben. Eine Haftung für Verlust, Verzögerung oder Beschädigung ist jedoch ausgeschlossen.
Soweit dem Gast ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Hotels.
32. Eine Haftung des KURPARK HOTEL Bad Sooden-Allendorf auf Schadensersatz ist auch für die Mitarbeiter des Hotels ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung.
33. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
34. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
Gerichtstand ist Eschwege. Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.